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AGB

 

Allgemeine Verkaufs, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend AGB) der Kitzmann das Wohnstudio GmbH, Hannoversche Str. 33, 49084 Osnabrück, (nachfolgend „Firma“ genannt) für Verbraucher (nachfolgend „Kunde“ genannt).

1. Geltungsbereich
Nachstehende AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Firma und Kunden. Sämtliche Angebote werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen abgegeben, sämtliche Verträge ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen geschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Firma nicht an, es sei denn, die Firma hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten und Anzeigen, in Online-Medien und anderem Werbematerial. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten. Die Angebote auf der Webseite der Firma stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt. Der Vertrag kommt erst mit dem Kaufvertrag zustande. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit von Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird eine etwaig geleistete Vorauszahlung unverzüglich erstattet. Nach Abschluss des Kaufvertrages durch den Kunden gewünschte Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.

3. Preise und Zahlung
Die dem Kunden genannten Preise sind Bruttopreise in Euro. Sofern sich aus dem Kaufvertrag oder der Rechnung nichts anderes ergibt, werden Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse erbracht. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes lediglich insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Firma ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden aus der mit der Firma bestehenden Geschäftsbeziehung anzurechnen.

4. Gefahrübergang und Versand
Sofern sich aus dem Kaufvertrag nichts Abweichendes ergibt, wird die Ware vom Kunden am Sitz der Firma abgeholt. Sollte Versand vereinbart sein, steht die Wahl der Versand- und Verpackungsart der Firma frei. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von der Firma verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für die hierdurch entstehenden Schäden und Mehrkosten. Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer. Der Beginn der von der Firma angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung, sowie die Klärung aller technischen Fragen und Erfüllung aller bestehenden Mitwirkungspflichten voraus. Wird die Firma trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aussperrung und andere Arbeitskonflikte, allgemeiner Mangel an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Maschinenschaden, Maschinenbruch und sonstige Betriebsstörungen, Naturereignisse oder andere von Firma nicht zu vertretende und nur mit unzumutbarem Aufwand zu beseitigende Umstände, auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird der Firma in diesen Fällen die Leistung unmöglich, wird die Firma von ihren Leistungspflichten befreit und der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Die Firma informiert den Kunden über das Vorliegen von höherer Gewalt unverzüglich. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Firma berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Die Firma haftet für Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von der Firma zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist der Firma zuzurechnen. Sofern der Verzug auf einer von der Firma zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Firma haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von der Firma zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Mängelansprüche und Haftung
Änderungen in der Ausführung der Leistungen sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, stellen keine Mängel dar. Soweit nicht abweichend vereinbart und beauftragt, werden Empfehlungen sowie Mengen- und Maßaufnahmen grundsätzlich unverbindlich durch die Firma abgegeben. Die Firma haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigten, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Produkts ermöglichen sollen. Soweit die Firma gemäß des vorherigen Satzes dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Firma bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Produkts sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts typischerweise zu erwarten sind. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Firma für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie. Eine über die gesetzlichen Mangelbeseitigungsrechte hinausgehende Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt die Firma ausschließlich dann, wenn dieses schriftlich und besonders vereinbart wurde. Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller verwendeter Komponenten werden, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, ausschließlich durch die jeweiligen Hersteller gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den jeweiligen Hersteller zu richten. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die Firma haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Firma. Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind die im Rahmen der Überprüfung und Leistungserbringung entstandenen Kosten durch den Kunden zu tragen. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Firma-Produkten. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

6. Rücktrittsrechte
Die Firma kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren auf Grund einer von der Firma nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch die Vorlieferanten nicht oder nur unter wesentlich erschwerten Bedingungen beschaffen werden kann. Die Firma kann auch dann zurücktreten, wenn begründete Zweifel daran entstehen, dass der Kunde den Vertrag korrekt erfüllen wird. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben über Tatsachen macht, die seine Kreditwürdigkeit bedingt. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Kunde seine finanziellen Verpflichtungen nicht vertragsgerecht erfüllen wird, kann die Firma die Lieferung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist setzen, entweder die gesamte verbleibende Kaufpreisforderung zu bezahlen oder hierfür Sicherheit zu leisten. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Rücktritt erklärt werden. Für den Kunden besteht neben den gesetzlichen Bestimmungen besteht kein gesondertes vertragliches Rücktrittsrecht. Für den Fall, dass der Kunde nach Abschluss des Vertrages den Rücktritt erklärt und die Firma den Rücktritt akzeptiert, wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 25 % des Kaufpreises vereinbart. Der vorgenannte Satz gilt nicht für die Rückabwicklung des Vertrages in Folge gesetzlicher Bestimmungen.

7. Eigentum und Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis das Eigentum der Firma. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere soweit er mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug gekommen ist – hat die Firma das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem zuvor eine angemessene Frist durch die Firma zur Leistung gesetzt wurde. Nimmt die Firma die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt dar, wenn Vorbehaltsware durch die Firma gepfändet wird. Von der Firma zurückgenommene Vorbehaltsware darf durch die Firma verwertet werden. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde schuldet, nachdem ein angemessener Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen wurde. Der Kunde muss Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Bei Pfändungen durch Dritte muss der Kunde darauf hinweisen, dass die Ware im Eigentum von der Firma steht und die Firma unverzüglich benachrichtigen, damit die Firma ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die Firma in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

8. Datenschutz und Einwilligung
Die Firma verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes. Die für die Kaufvertragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Durchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Soweit Daten an Dritte zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht in anonymisierter Form weitergeleitet werden, hat die Firma mit diesen Unternehmen Vereinbarungen geschlossen, welche den Anforderungen des Gesetzes an eine Auftragsdatenverarbeitung entsprechen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit gegenüber der Firma der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung seiner Daten zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung von Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist.

9. Erfüllungsort und Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dieser nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

 

Kontakt

+49 541 / 3199 6450

 

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